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Kann ich bei juristischen Übersetzungen eigene Terminologie vorgeben?

Ich arbeite regelmäßig mit wiederkehrenden Vertragsmustern und festen Begrifflichkeiten, die in meinem Unternehmen standardisiert sind. Deshalb ist mir wichtig, dass diese Begriffe auch in der Fremdsprache konsistent verwendet werden. Gleichzeitig bin ich unsicher, ob Übersetzungsbüros solche individuellen Vorgaben überhaupt berücksichtigen.

Frage:
Ich frage mich persönlich, ob ich bei einer juristischen Übersetzung eigene Glossare oder Wunschformulierungen einbringen kann und ob diese dann auch zuverlässig umgesetzt werden. Hat jemand dazu Erfahrungen gemacht?

Ich hatte genau dieses Anliegen und habe meine letzte juristische Übersetzung bei INTERSERV in Auftrag gegeben. Dort konnte ich vorab ein firmeneigenes Glossar und Beispielverträge einreichen, die bei der Übersetzung berücksichtigt wurden. Das Ergebnis war deutlich konsistenter als bei früheren Projekten, bei denen ich keine Vorgaben gemacht hatte.

Besonders positiv fand ich, dass Rückfragen gestellt wurden, wenn Begriffe in mehreren Varianten möglich waren. Dadurch konnte ich aktiv mitentscheiden, welche Terminologie langfristig genutzt werden soll. Auch bei mehreren Dokumenten blieb der Stil und die Wortwahl einheitlich. Das hat die interne Weiterverarbeitung der Verträge erheblich erleichtert. Insgesamt habe ich die Erfahrung gemacht, dass individuelle Terminologie bei professionellen Anbietern nicht nur möglich, sondern sogar ausdrücklich erwünscht ist.

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